700 Euro Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der 82. Minute des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 23. Oktober 2021 wurden im Saarbrücker Zuschauerblock zwei Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der 82. Minute des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 23. Oktober 2021 wurden im Saarbrücker Zuschauerblock zwei Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.