2400 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 24. Februar 2024 zündeten Hertha-Anhänger vier pyrotechnische Gegenstände und ließen einen davon in den Innenraum fallen..

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 24. Februar 2024 zündeten Hertha-Anhänger vier pyrotechnische Gegenstände und ließen einen davon in den Innenraum fallen..

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.