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DFB-Mustervertrag
Der Mustervertrag für Vertragsspieler versteht sich als unverbindlicher Vorschlag. Er wurde mit großer Sorgfalt verfasst. Dennoch kann keine Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der einzelnen Bestimmungen übernommen werden. Eine eigene rechtliche Überprüfung durch den Verwender, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Rechtsentwicklungen und die konkreten Bedürfnisse und Ziele der Vertragsparteien, bleibt daher unentbehrlich. Aus den genannten Gründen ist die Haftung des DFB für den Inhalt des Mustervertrages ausgeschlossen.
Hinweis: Die in dem Mustervertrag enthaltenen Angaben über Beginn, Dauer und Ende einer Spielzeit sind aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Fußball-Spielbetrieb von dem Verwender des Mustervertrags genauestens zu überprüfen und an die Gegebenheiten in dem jeweiligen Bundesland bzw. dem jeweiligen Regional- bzw. Landesverband des DFB anzupassen.
Hinweis zum Nachweisgesetz (NachwG): Sofern mit den Vertragsspielern ein Arbeitsverhältnis begründet wird, sind den Vertragsspielern die geltenden Arbeitsbedingungen im Sinne des Nachweisgesetzes schriftlich nachzuweisen. Der Nachweis muss für einige Arbeitsbedingungen bereits spätestens am ersten Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses vorliegen, weshalb es sich aus Praktikabilitätsgründen anbietet, bis zu diesem Datum auch die übrigen mit längeren Fristen verbundenen Nachweispflichten gesamtheitlich zu erfüllen. Hierzu kann das als Anlage beigefügte Muster verwendet werden. Dieses wurde nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit erstellt. Eine eigene rechtliche Überprüfung durch den Verwender, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Rechtsentwicklungen und die konkreten Bedürfnisse und Ziele der Vertragsparteien, bleibt daher unentbehrlich. Der DFB übernimmt für das Muster keine Haftung. Die nachzuweisenden Arbeitsbedingungen für Praktikanten und für Arbeitnehmer mit länger als 4 Wochen aufeinanderfolgender Tätigkeit im Ausland sind in dem Muster nicht enthalten. Hier wären die Angaben im Sinne von § 1 Abs 1a und Abs. 2 NachwG zu beachten. Ob ein dem Nachweisgesetz unterliegendes Arbeitsverhältnis vorliegt oder begründet werden soll, muss vom Verwender des Mustervertrags eigenständig geprüft und bewertet werden. Wir weisen darauf hin, dass auch eine Änderung von wesentlichen Vertragsbedingungen im laufenden Arbeitsverhältnis schriftlich nachzuweisen ist. Dies Bedarf jedoch einer Prüfung des jeweiligen Verwenders im Einzelfall, die durch dieses Muster nicht abgebildet werden kann.