Bundesgericht ändert Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung in Frankfurt das zuvor vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Strafmaß geändert. Geldstrafe und Teilausschluss der Zuschauer für das erste Heimspiel der neuen Saison wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger bleiben bestehen, allerdings mit geänderten Zahlen.

Der Verein darf nach dem Urteil des Bundesgerichts für das erste Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am 25. August (ab 18.30 Uhr) nunmehr 26.500 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Damit wurde das Kontingent gegenüber dem Sportgerichts-Urteil (15.000 Tickets für eigene Fans neben den 5000 Karten für die Gästeanhänger) erhöht, wobei die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben müssen und nur Sitzplatzkarten in den Verkauf gehen. Im Gegenzug erhöhte das Bundesgericht die vom Sportgericht ausgesprochene zusätzliche Geldstrafe von 50.000 Euro auf nunmehr 100.000 Euro. Der DFB-Kontrollausschuss hatte für Beibehaltung des Sportgerichts-Urteils plädiert.

Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagte zum Urteil: "Die Änderung des Strafmaßes beruht auf der Einschätzung des Bundesgerichts zur Angemessenheit der Sanktion, auch im Hinblick auf die vom Verein teilweise bereits eingeleiteten und angekündigten Maßnahmen, um im Stadion störungsfreie Verhältnisse zu erreichen."

Während des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga bei Alemannia Aachen am 23. April 2012 hatten Frankfurter Zuschauer etwa 200 Sitzschalen beschädigt und teilweise aufs Spielfeld geworfen, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Beim Zweitliga-Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 29. April zündelten dann 1860-Anhänger im Block, wohingegen Frankfurter Zuschauer nach Schlusspfiff – teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen – auf den Platz liefen.

Etwa 400 Frankfurter Zuschauer stürmten darüber hinaus am 6. Mai den Eingangsbereich vor dem Zweitliga-Auswärtsspiel beim Karlsruher SC. Später zündeten sie eine große Menge an Pyrotechnik.

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung in Frankfurt das zuvor vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Strafmaß geändert. Geldstrafe und Teilausschluss der Zuschauer für das erste Heimspiel der neuen Saison wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger bleiben bestehen, allerdings mit geänderten Zahlen.

Der Verein darf nach dem Urteil des Bundesgerichts für das erste Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am 25. August (ab 18.30 Uhr) nunmehr 26.500 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Damit wurde das Kontingent gegenüber dem Sportgerichts-Urteil (15.000 Tickets für eigene Fans neben den 5000 Karten für die Gästeanhänger) erhöht, wobei die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben müssen und nur Sitzplatzkarten in den Verkauf gehen. Im Gegenzug erhöhte das Bundesgericht die vom Sportgericht ausgesprochene zusätzliche Geldstrafe von 50.000 Euro auf nunmehr 100.000 Euro. Der DFB-Kontrollausschuss hatte für Beibehaltung des Sportgerichts-Urteils plädiert.

Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagte zum Urteil: "Die Änderung des Strafmaßes beruht auf der Einschätzung des Bundesgerichts zur Angemessenheit der Sanktion, auch im Hinblick auf die vom Verein teilweise bereits eingeleiteten und angekündigten Maßnahmen, um im Stadion störungsfreie Verhältnisse zu erreichen."

Während des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga bei Alemannia Aachen am 23. April 2012 hatten Frankfurter Zuschauer etwa 200 Sitzschalen beschädigt und teilweise aufs Spielfeld geworfen, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Beim Zweitliga-Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 29. April zündelten dann 1860-Anhänger im Block, wohingegen Frankfurter Zuschauer nach Schlusspfiff – teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen – auf den Platz liefen.

Etwa 400 Frankfurter Zuschauer stürmten darüber hinaus am 6. Mai den Eingangsbereich vor dem Zweitliga-Auswärtsspiel beim Karlsruher SC. Später zündeten sie eine große Menge an Pyrotechnik.