Zuschauerausschluss und Geldstrafe für Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf am 28. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zweimal in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, dazu verurteilt, das erste Bundesliga-Heimspiel der Saison 2012/2013 gegen Borussia Mönchengladbach am 1. September (ab 18.30 Uhr) unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Darüber hinaus muss Düsseldorf eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen.

In der Nachspielzeit des Relegations-Rückspiels zuhause gegen Hertha BSC Berlin am 15. Mai 2012 waren hunderte von Düsseldorfer Zuschauern vor Abpfiff auf das Spielfeld gerannt, so dass der Schiedsrichter die Partie für gut zwanzig Minuten unterbrechen musste. Nach Schlusspfiff dann ein ähnliches Bild, wobei im Düsseldorfer Zuschauerbereich eine große Menge an Pyrotechnik gezündet wurde. Wegen Pyrotechnik im Düsseldorfer und im Berliner Block, die teilweise auch auf das Spielfeld geworfen wurde, hatte der Unparteiische die Begegnung bereits in der 60. und in der 87. Minute für mehrere Minuten unterbrechen müssen.

Vorkommnisse gab es aber auch noch bei anderen Spielen. So zündeten Düsseldorfer Zuschauer auch im Relegations-Hinspiel bei Hertha BSC Berlin am 10. Mai sowie in den Zweitliga-Spielen bei Greuther Fürth am 29. April und gegen den MSV Duisburg am 6. Mai pyrotechnische Gegenstände. Gegen Duisburg stürmten nach Schlusspfiff zudem Anhänger des Heimvereins in den Innenraum. Ferner wurde beim Zweitliga-Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 2. April ein gefüllter Plastikbecher aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Fortuna Düsseldorf hat fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung des Einzelrichters eingelegt.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf am 28. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zweimal in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, dazu verurteilt, das erste Bundesliga-Heimspiel der Saison 2012/2013 gegen Borussia Mönchengladbach am 1. September (ab 18.30 Uhr) unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Darüber hinaus muss Düsseldorf eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen.

In der Nachspielzeit des Relegations-Rückspiels zuhause gegen Hertha BSC Berlin am 15. Mai 2012 waren hunderte von Düsseldorfer Zuschauern vor Abpfiff auf das Spielfeld gerannt, so dass der Schiedsrichter die Partie für gut zwanzig Minuten unterbrechen musste. Nach Schlusspfiff dann ein ähnliches Bild, wobei im Düsseldorfer Zuschauerbereich eine große Menge an Pyrotechnik gezündet wurde. Wegen Pyrotechnik im Düsseldorfer und im Berliner Block, die teilweise auch auf das Spielfeld geworfen wurde, hatte der Unparteiische die Begegnung bereits in der 60. und in der 87. Minute für mehrere Minuten unterbrechen müssen.

Vorkommnisse gab es aber auch noch bei anderen Spielen. So zündeten Düsseldorfer Zuschauer auch im Relegations-Hinspiel bei Hertha BSC Berlin am 10. Mai sowie in den Zweitliga-Spielen bei Greuther Fürth am 29. April und gegen den MSV Duisburg am 6. Mai pyrotechnische Gegenstände. Gegen Duisburg stürmten nach Schlusspfiff zudem Anhänger des Heimvereins in den Innenraum. Ferner wurde beim Zweitliga-Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 2. April ein gefüllter Plastikbecher aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Fortuna Düsseldorf hat fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung des Einzelrichters eingelegt.