2250 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 18. Oktober 2023 warfen Stuttgarter Zuschauer zwei gefüllte Becher in Richtung des Schiedsrichterteams, als sich dieses auf dem Weg in die Kabine kurz vor dem Spielertunnel befand. Darüber hinaus zündete ein Stuttgarter Anhänger in der 16. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 21. Oktober 2023 ein Bengalisches Feuer. Der Täter konnte ermittelt werden, was gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der dafür vorgesehenen Strafe um 75 Prozent führte.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 18. Oktober 2023 warfen Stuttgarter Zuschauer zwei gefüllte Becher in Richtung des Schiedsrichterteams, als sich dieses auf dem Weg in die Kabine kurz vor dem Spielertunnel befand. Darüber hinaus zündete ein Stuttgarter Anhänger in der 16. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 21. Oktober 2023 ein Bengalisches Feuer. Der Täter konnte ermittelt werden, was gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der dafür vorgesehenen Strafe um 75 Prozent führte.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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