6000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei der SpVgg Unterhaching am 11. Mai 2024 bedeckte ein Banner im Dresdner Zuschauerblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.

In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei der SpVgg Unterhaching am 11. Mai 2024 bedeckte ein Banner im Dresdner Zuschauerblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.

In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.