Aktuelles

Am 16. Dezember 2022 wurde durch den FIFA-Rat das neue FIFA Football Agent Reglement (FFAR) verabschiedet, welches die Wiedereinführung einer Lizenz, somit also ein verpflichtendes Lizenzsystem für Spielervermittler*innen, vorsieht.

FIFA veröffentlicht neue Prüfungstermine

Per Zirkular hat die FIFA am 3. Juli 2024 die nächsten beiden Termine veröffentlicht, an denen ein FIFA Football Agent Exam stattfinden wird.

Demnach hat die FIFA für die insgesamt vierte Prüfung seit Verabschiedung der FIFA Football Agent Regulations (FFAR) am 16. Dezember 2022 den 20. November 2024 festgesetzt. Die Anmeldung hierfür ist vom 19. August bis 4. Oktober ausschließlich über die FIFA Agent Platform möglich.

Ab dem Jahr 2025 soll dann lediglich noch ein FIFA Football Agent Exam pro Jahr stattfinden. Für die Prüfung 2025 hat die FIFA nunmehr den 21. Mai 2025 festgelegt. Das Anmeldefenster hierfür ist vom 13. Januar bis 28. Februar geöffnet.

Alle weiteren Informationen zu den Prüfungen, sowie allen Themen rund um die FFAR finden Sie im hier verlinkten Zirkular der FIFA sowie ihrer Homepage.

Wichtige Informationen zur Transferperiode I

Per Rundschreiben hat der DFB zum Start der Transferperiode I der Saison 2024/2025 alle Klubs noch einmal zum aktuellen Stand bzgl. der FIFA Football Agent Regulations (FFAR) sowie der Umsetzung eines nationalen Reglements informiert.

Demnach sei auch an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass der DFB zusammen mit der DFL zu dem Entschluss gelangt ist, zurzeit kein Reglement zur Spielervermittlung zu erlassen und/oder anzuwenden, da der Erlass und die Durchsetzung eines nationalen Reglements für Fußballvermittler*innen nach den Vorgaben der FFAR zum aktuellen Zeitpunkt – vor dem Hintergrund anhängiger Gerichtsverfahren – nicht hinreichend rechtssicher gewährleistet werden können.

Für die anstehende Wechselperiode I bedeutet dies, dass nationale Transaktionen weiterhin auch mit Vermittler*innen abgewickelt werden dürfen, die nicht im Besitz einer gültigen FIFA Football Agent License sind.

Für internationale Transaktionen gelten hingegen die Bestimmungen der FFAR mit den sich aus der Entscheidung des LG Dortmund genannten Einschränkungen für Deutschland. Das bedeutet, dass solche Transaktionen nur mit Vermittler*innen abgewickelt werden dürfen, die im Besitz einer gültigen FIFA Football Agent License sind. Dies wurde durch die FIFA in ihrem Zirkular vom 3. Juli 2024 bekräftigt.

Abschließend erinnern wir auch hier noch einmal daran, dass das DFB-Reglement für Spielervermittlung, welches u.a. die Registrierung von Spielervermittler*innen vorschrieb, mit Wirkung zum 01.10.2023 aufgehoben wurde. Dies bedeutet, dass für alle Transaktionen ab diesem Datum keine Registrierung für Spielervermittler*innen notwendig ist und dementsprechend auch keine Unterlagen diesbezüglich an den DFB gesandt werden müssen.

Aktueller Hinweis zu den FIFA Football Agent Regulations

Bitte folgen Sie diesem Link.

Der DFB wird vor diesem Hintergrund derzeit kein neues DFB-Reglement für Football Agents erlassen. Das bisherige DFB-Reglement für Spielervermittlung wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 aufgehoben, sodass es ab dem 1. Oktober 2023 bis auf Weiteres keine eigenen Regelungen des DFB für Spieler*innen- oder Trainer*innenvermittler*innen, Football Agents gibt. Der DFB wird die weiteren Entwicklungen verfolgen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt regulatorisch tätig werden.

Über alle weiteren Entwicklungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden.