DFB-Sportgericht
Sportgericht verhandelt Stuttgarts Einspruch mündlich
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Montag, 30. September 2024, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des VfB Stuttgart gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt leitet Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Das Sportgericht des DFB hatte den Bundesligisten am 7. August 2024 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt. Davon könnte der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor hatten Stuttgarter Zuschauer ab der 12. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen geworfen. Die Begegnung musste deshalb für etwa drei Minuten unterbrochen werden.
Zudem konnte die zweite Halbzeit erst mit einer Verspätung von 42 Minuten angepfiffen werden. Grund hierfür waren zwei Zaunfahnen im Stuttgarter Zuschauerblock, die mehrere Fluchttüren zum Innenraum blockierten.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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