DFB-Sportgericht
U 19-Partie zwischen Rostock und Kiel für beide Teams als verloren gewertet
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Im Verfahren gegen den FC Hansa Rostock und drei seiner Nachwuchsspieler sowie bezüglich der Spielwertung des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel am 1. Februar 2025 in Rostock hat das DFB-Sportgericht am Freitrag nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main sein Urteil gefällt. Die Verhandlung dauerte fast zehn Stunden, gehört wurden zwölf Zeugen und ein Sachverständiger.
Im Einzelnen urteilte das DFB-Sportgericht wie folgt: Wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gem. § 9 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung wurde der FC Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag von bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Den Nachweis über derartige Aufwendungen hat Rostock bis zum 30. September 2025 zu erbringen.
Von den drei Rostocker Spielern erhielten zwei Spieler wegen krass sportwidrigen Verhaltens in Verbindung mit § 9 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung eine Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der U 19-DFB-Nachwuchsliga. Davon werden drei Meisterschaftsspiele zur Bewährung ausgesetzt. Der dritte Rostocker Spieler erhielt wegen unsportlichen Verhaltens eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen der U 19-DFB-Nachwuchsliga. Zudem wird der U 19-Mannschaft von Hansa Rostock auferlegt, an einem Konflikt- und Deeskalationstraining teilzunehmen. Ein entsprechender Nachweis ist dem DFB bis zum 30. Juni 2025 vorzulegen.
Verschulden von beiden Mannschaften
Bezüglich der Wertung des Spiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel am 1. Februar 2025 in Rostock entschied das Gericht, das Spiel für beide Mannschaften als verloren zu werten, mit jeweils 0:2 Toren. Dabei hat das Sportgericht ein Verschulden von beiden Mannschaften festgestellt. Hansa Rostock wurde das Fehlverhalten seiner Anhänger und Spieler zur Last gelegt, Holstein das eigenmächtige Verlassen des Platzes.
Wegen der persönlichen Strafen und der Geldstrafe für den Verein erklärten die Beteiligten Rechtsmittelverzicht, insoweit ist das Urteil rechtskräftig. Bezüglich der Spielwertung haben die Vereine keinen Rechtsmittelverzicht erklärt.
Wegen des Verhaltens des Rostocker Spieler und der Rostocker Anhänger hatte Kiel dem Schiedsrichter in der 90. Minute des Spiels beim Stand von 4:3 für Hansa Rostock mitgeteilt, die Spielfortsetzung zu verweigern. Daraufhin musste dieser das Spiel abbrechen.
Becker: "Von längeren Sperren abgesehen"
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sowie zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Sachverhalts hatte der DFB-Kontrollausschuss die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt.
Geleitet wurde diese von Torsten Becker. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Nach der detaillierten Beweisaufnahme hat sich ein differenziertes Bild der Vorkommnisse ergeben. Die Einsicht der Spieler in ihr Fehlverhalten und ihre Jugend haben uns veranlasst, von noch längeren Sperren abzusehen. Hinsichtlich der Spielwertung liegt ein Mitverschulden beider Mannschaften vor, wobei wir erkennen, dass das Verhalten der Rostocker Spieler und Zuschauer ursächlich war. Dennoch trifft auch Kiel ein Fehlverhalten, denn die Entscheidung über einen Spielabbruch kann immer nur vom Schiedsrichter getroffen werden. Dies wurde uns auch durch den Sachverständigen, den DFB-Schiedsrichterlehrwart Lutz Wagner, so bestätigt. "
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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