DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Bayerns Palhinha
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat João Palhinha vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Palhinha war in der 43. Minute der Bundesligapartie gegen den VfL Bochum am 8. März 2025 von Schiedsrichter Christian Dingert des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Stuttgarter Stergiou
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leonidas Stergiou vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Stergiou war in der 52. Minute der Bundesligapartie bei Holstein Kiel am 8. März 2025 von Schiedsrichter Bastian Dankert des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für Rostocks Athletiktrainer Stepic
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tomislav Stepic, Athletiktrainer des Drittligisten F.C. Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Athletiktrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Stepic hatte sich in der Schlussphase der Drittligabegegnung gegen den FC Ingolstadt am 8. März 2025 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Felix Wagner verhalten und daraufhin die Rote Karte gesehen.
Der Trainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

SV Meppen legt Einspruch gegen Spielwertung ein
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91.750 Euro Geldstrafe und 8000 Euro Geldauflage für Eintracht Frankfurt
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Zwei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens Gözüsirin
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