DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Frankfurts Tuta

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tuta vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Tuta war in der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 5. April 2024 von Schiedsrichter Robert Hartmann des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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