Google Pixel Frauen-Bundesliga

"Protokoll Kopfverletzungen" ab neuer Saison auch bei Frauen

20.02.2024
Tim Meyer: "Mit den Beschlüssen schaffen wir mehr Sicherheit für Fußballerinnen"

Die Vereine der Google Pixel Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga haben auf ihren Sitzungen am 15. und 16. Februar das Protokoll für Kopfverletzungen übernommen. Damit gelten, beginnend mit der Saison 2024/2025, in den beiden höchsten Frauenfußballligen die Regelungen des Protokolls.

"Kopfverletzungen sind keine Bagatellen", sagt Prof. Dr. Tim Meyer, der Leiter der Medizinischen Kommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). "Die Maßnahmen zur Aufklärung, Prävention und Behandlung wurden bereits in den vergangenen Jahren ausgebaut und werden hier noch einmal strukturiert und mit einem höheren Verpflichtungsgrad versehen. Mit den aktuellen Beschlüssen schaffen wir nun auch mehr Sicherheit für die Fußballerinnen."

Protokoll für Kopfverletzungen seit 2023

Im Einzelnen haben sich die Vereine damit zur Umsetzung des neurologischen Baseline-Screenings, zur Einhaltung eines angemessenen Vorgehens am Spieltag, zur jährlichen Schulung des Betreuerstabs und zum Einhalten des Protokolls "Return to Sport" verpflichtet. 

Das Protokoll für Kopfverletzungen war im Frühjahr 2023 von der Bundesliga und 2. Bundesliga der Männer angenommen worden. Federführend bei seiner Erstellung waren der Neurologe Prof. Dr. Claus Reinsberger, Leiter des Sportmedizinischen Instituts der Universität Paderborn, und Prof. Dr. Tim Meyer, Ärztlicher Direktor des Instituts für Sport- und Präventivmedizin an der Universität des Saarlandes.

Baseline-Screening gilt seit Saison 2020/2021

Das Baseline-Screening zählt bereits seit der Saison 2020/2021 zum obligatorischen Bestandteil der Saisonuntersuchung für alle Spielerinnen der Bundesliga und 2. Bundesliga der Frauen. Mit dem Screening wird der neurologische Normalzustand einer Spielerin festgehalten, so dass die Schwere einer Kopfverletzung besser bewertet werden kann.

Zu den künftig auch im Frauenfußball gültigen Regelungen bei der Rückkehr in den Spielbetrieb zählt beispielsweise, dass nach einer Kopfverletzung eine körperliche Ruhe von 24 bis 48 Stunden eingehalten und anschließend die Belastung graduell gesteigert wird, von einem leichten aeroben Ausdauertraining über fußballspezifische Einzelübungen bis zur Rückkehr ins Mannschaftstraining, anfangs ohne Kontakt. Pro Stufe müssen mindestens 24 Stunden eingehalten werden. 

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Autor: th