DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Frankfurts Trainer Glasner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Oliver Glasner, den Trainer des Bundesligisten Eintracht Frankfurt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Frankfurter Meisterschaftsspiel belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Glasner hatte in der Nachspielzeit der ersten Hälfte des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 6. Mai 2023 einen zweiten Ball auf das Spielfeld geschossen, woraufhin er vom Unparteiischen Harm Osmers (Hannover) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen wurde.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb
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