90.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 4. Oktober 2023 zündeten Dresdner Zuschauer mindestens 120 Bengalische Feuer. Abermals mindestens 120 Bengalische Feuer brannten sie darüber hinaus in der 7. Spielminute ab. Durch die Pyrotechnik wurden zwei Personen leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 4. Oktober 2023 zündeten Dresdner Zuschauer mindestens 120 Bengalische Feuer. Abermals mindestens 120 Bengalische Feuer brannten sie darüber hinaus in der 7. Spielminute ab. Durch die Pyrotechnik wurden zwei Personen leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.