DFB-Sportgericht

Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth

13.11.2024
Muss zwei Spiele aussetzen und Geldstrafe zahlen: Ingolstadts Co-Trainer Thorsten Splieth Foto: IMAGO/Fotostand

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele seines Vereins belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zahlen.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielerinnentunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Splieth hatte sich in der 69. Minute der Frauen-Zweitligapartie gegen den Hamburger SV am 10. November 2024 unsportlich gegenüber Hamburger Teamoffiziellen verhalten und daraufhin von Schiedsrichterin Theresa Hug die Rote Karte gesehen. 

Der Co-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: DFB