DFB-Sportgericht

Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino

12.11.2024
Muss zwei Spiele aussetzen: Aachens Gianluca Gaudino (2.v.l.) Foto: IMAGO

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gianluca Gaudino vom Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gaudino war in der 3. Minute der Drittligapartie beim SV Sandhausen am 9. November 2024 von Schiedsrichter Lukas Benen des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Zwei Spiele Sperre für Osnabrücks Zwarts

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Joel Zwarts vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zwarts war in der 74. Minute der Drittligapartie gegen Dynamo Dresden am 9. November 2024 von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Innenraumverbot und Geldstrafe für Bochums Trainerin Malinowski

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainerin Kyra Malinowski vom Frauen-Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für zwei Meisterschaftsspiele ihres Vereins belegt, wovon sie eines bereits am vergangenen Sonntag während des Spiels beim SV Weinberg abgesessen hat. Zudem muss sie eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zahlen.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einer Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels ihres Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Die Trainerin darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielerinnentunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf sie mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Malinowski hatte sich in der 59. Minute der Frauen-Zweitligapartie gegen den FC Ingolstadt 04 am 3. November 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterinnen-Gespann geäußert und sah daraufhin von Schiedsrichterin Anna-Lena Weiss die Rote Karte. Auch nach ihrem Platzverweis verhielt sich Kyra Malinowski bis nach Spielende noch mehrmals unsportlich.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb