DFB-Sportgericht

89.680 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

20.01.2023
Massiver Einsatz von Pyrotechnik: Hansa Rostock muss eine Geldstrafe zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 89.680 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.560 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen und bis zu 3300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 14. Oktober 2022 zündeten Rostocker Zuschauer 13 pyrotechnische Gegenstände. Die Strafe hierfür beträgt 7800 Euro.

Darüber hinaus wurde der Spieler Terrence Boyd vom 1. FC Kaiserslautern während des Zweitligaspiels gegen den FCK am 21. Oktober 2022 aus dem Rostocker Zuschauerbereich heraus diskriminierend beleidigt. Die Strafe hierfür beträgt 10.000 Euro. Der Verein hat den Täter erfolgreich ermittelt, sonst hätte der DFB-Kontrollausschuss hierfür mindestens 20.000 Euro Strafe beim Sportgericht beantragt.

Zudem brannten Rostocker Zuschauer vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 9. November 2022 38 Bengalische Feuer und acht Rauchkörper ab. Durch die Rauchentwicklung wurde die Partie mit drei Minuten Verspätung angepfiffen. Während der Begegnung zündeten die Anhänger des Heimteams weitere 60 pyrotechnische Gegenstände. Die Strafe dafür summiert sich auf 71.880 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb