DFB-Sportgericht
8100 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2700 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während der Zweitligapartie beim SV Darmstadt 98 am 18. März 2023 warfen Kaiserslauterer Zuschauer drei Plastikbecher in den Innenraum. Zudem zündeten sie einen Nebeltopf.
Darüber hinaus warfen Kaiserslauterer Anhänger in der 55. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 1. April 2023 mindestens fünf Gegenstände wie beispielsweise Feuerzeuge in Richtung der Heidenheimer Auswechselspieler. Während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 15. April 2023 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer zudem einen Blinker, drei Bengalische Feuer und einen Rauchkörper.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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