77.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 77.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 25.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 15. Dezember 2023 brannten Bremer Zuschauer mehr als 30 Bengalische Feuer ab. 

Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Union Berlin am 16. März 2024 zündeten Bremer Anhänger mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände, woraufhin die Partie für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. In der 63. Minute wiederholte sich das Szenario mit zwölf weiteren gezündeten pyrotechnischen Gegenständen im Bremer Zuschauerblock, woraufhin die Begegnung erneut für ungefähr zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 77.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 25.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 15. Dezember 2023 brannten Bremer Zuschauer mehr als 30 Bengalische Feuer ab. 

Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Union Berlin am 16. März 2024 zündeten Bremer Anhänger mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände, woraufhin die Partie für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. In der 63. Minute wiederholte sich das Szenario mit zwölf weiteren gezündeten pyrotechnischen Gegenständen im Bremer Zuschauerblock, woraufhin die Begegnung erneut für ungefähr zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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