DFB-Sportgericht

DFB-Sportgericht setzt zwei mündliche Verhandlungen an

29.11.2024
Einspruch gegen seine Drei-Spiele-Sperre eingelegt: Osnabrücks Timo Beermann (2.v.r.) Foto: IMAGO/osnapix

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat zwei mündliche Verhandlungen am DFB-Campus angesetzt. Zum einen verhandelt das Rechtsorgan am Mittwoch, 4. Dezember (ab 13.30 Uhr), unter Vorsitz von Georg Schierholz den Einspruch des Spielers Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück gegen die verhängte Sperre von drei Meisterschaftsspielen. Zum anderen verhandelt das Gremium am Donnerstag, 12. Dezember (ab 13 Uhr), unter Vorsitz von Stephan Oberholz den Einspruch des Bundesligisten FC Bayern München gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.  

Timo Beermann war am Mittwoch dieser Woche, 27. November 2024, vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt worden, nachdem er in der 76. Minute der Drittligapartie beim FC Ingolstadt am 24. November 2024 von Schiedsrichterin Fabienne Michel des Feldes verwiesen worden war. Dagegen hat er fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Bayern München war am Montag dieser Woche, 25. November 2024, vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines verspäteten Antretens zu einem Spiel der Lizenzligen mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt worden. Vor dem Bundesligaspiel beim VfL Bochum am 27. Oktober 2024 hatte die Mannschaft des FC Bayern verspätet die Ausrüstungskontrolle beendet, sodass die Begegnung erst mit einer Verzögerung von etwa zweieinhalb Minuten angepfiffen werden konnte. Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. 

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Autor: mm