DFB-Sportgericht
104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 34.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel beim SC Preußen Münster am 27. August 2024 zündeten Stuttgarter Zuschauer annähernd 85 pyrotechnische Gegenstände. Der Anpfiff verzögerte sich durch die starke Rauchentwicklung um mehr als dreieinhalb Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB
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