DFB-Sportgericht
7600 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7600 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel gegen Borussia Dortmund II am 20. Oktober 2023 zündeten Mannheimer Anhänger mindestens 20 Blinker. In der dritten Minute des Meisterschaftsspiels bei der SpVgg Unterhaching am 27. Oktober 2023 warf ein Gästezuschauer einen Becher auf das Spielfeld. Zudem warf ein Mannheimer Zuschauer in der 86. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 5. November 2023 einen Gegenstand in Richtung eines Duisburger Spielers, ohne ihn zu treffen.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Sportgericht verhandelt Stuttgarts Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am 30. September, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des VfB Stuttgart gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Sitzung leitet Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts.
16.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro.
24.500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das DFB-Sportgericht belegt den MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen von 24.500 Euro.