DFB-Sportgericht
16.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 5600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 18. August 2024 zündeten Nürnberger Anhänger 28 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer und Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbote für Werner und Weirich
Das DFB-Sportgericht belegt Christian Werner, Geschäftsführer Sport von 1860 München, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Spiel Innenraumverbot und einer Geldstrafe. Auch Saarbrückens Torwarttrainer Michael Weirich muss aussetzen.
VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
Der VfL Bochum hat beim zuständigen Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin eingelegt.
Zwei Spiele Sperre für Bochums Miyoshi
Das Sportgericht des DFB belegt Koji Miyoshi vom Bundesligisten VfL Bochum wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Auch Soichiro Kozuki vom Drittligisten 1860 München muss zweimal aussetzen.