DFB-Sportgericht
16.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 5600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 18. August 2024 zündeten Nürnberger Anhänger 28 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer und Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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