DFB-Sportgericht
750 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.
Während des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 3. September 2023 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich drei Bengalische Feuer abgebrannt. Da der Verein den mutmaßlichen Täter ermittelt und identifiziert hat, reduziert sich die eigentlich zu beantragende Geldstrafe von 3000 Euro gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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