DFB-Sportgericht

Sportgericht: Verhandlung im Fall Freiburg vs. Leverkusen am 15. Oktober

25.09.2024
Zweikampf im Spiel zwischen Freiburg und Leverkusen: Martinez (l.) gegen Ostermeier Foto: Imago

Im Verfahren "Einspruch gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und dem TSV Bayer Leverkusen am 31. August 2024 in Freiburg" hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine mündliche Verhandlung anberaumt. Terminiert ist die Verhandlung für Dienstag, 15. Oktober 2024 (ab 14 Uhr), am DFB-Campus in Frankfurt. Verhandelt wird unter Vorsitz von Heinz Müller.

Im schriftlichen Einzelrichterverfahren hatte das DFB-Sportgericht auf den Einspruch des SC Freiburg hin geurteilt, die Wertung des Spiels der Google Pixel Frauen-Bundesliga zwischen Freiburg und Bayer Leverkusen mit 2:3 Toren und drei Punkten zugunsten von Leverkusen aufzuheben und das Spiel neu anzusetzen.

Gegen dieses Urteil hatte Bayer Leverkusen Einspruch eingelegt.

In der 88. Spielminute der Begegnung des ersten Spieltags entschied die Schiedsrichterin auf Strafstoß für Bayer 04 Leverkusen. Der Strafstoß wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt.

Fraglich ist, ob die Schiedsrichterin mit der Entscheidung, den Elfmeter wiederholen zu lassen, einen Regelverstoß begangen hat.

Kategorien: DFB-Sportgericht, Google Pixel Frauen-Bundesliga

Autor: sl