70.250 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 12. Mai 2024 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und drei Raketen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Bochumer Anhänger über die gesamte Partie hinweg mindestens 44 weitere Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 12. Mai 2024 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und drei Raketen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Bochumer Anhänger über die gesamte Partie hinweg mindestens 44 weitere Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.