6300 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 28. Januar 2024 zeigten Essener Zuschauer ein Banner mit diskriminierendem und beleidigendem Inhalt. Zudem beschädigten Essener Zuschauer im Gästebereich sanitäre Anlagen und warfen in der 55. Minute einen gefüllten Getränkebecher in den Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 28. Januar 2024 zeigten Essener Zuschauer ein Banner mit diskriminierendem und beleidigendem Inhalt. Zudem beschädigten Essener Zuschauer im Gästebereich sanitäre Anlagen und warfen in der 55. Minute einen gefüllten Getränkebecher in den Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.