DFB-Sportgericht
62.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 19. Dezember 2023 brannten Dortmunder Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um eine knappe Minute. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Anhänger während der ersten Halbzeit zwei weitere Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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