DFB-Sportgericht

Strafen für Unterhachings Trainer Unterberger und Braunschweigs Köhler

08.10.2024
Mit einer Sperre von drei Spielen belegt: Hachings Marc Unterberger Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc Unterberger, den Trainer des Drittigisten SpVgg Unterhaching, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für drei Meisterschaftsspiele seines Vereins belegt, wovon er das erste bereits am vergangenen Wochenende verbüßt hat. Darüber hinaus wird Unterberger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Unterberger hatte nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den SV Sandhausen am 27. September 2024 von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka die Rote Karte gesehen, nachdem er den Vierten Offiziellen Kenny Abieba körperlich und verbal angegangen war.

5000 Euro Geldstrafe für Braunschweigs Köhler

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sven Köhler vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Köhler hatte sich nach seinem Platzverweis in der 49. Minute in der Zweitligapartie beim SSV Ulm 1846 Fußball am 27. September 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter Richard Hempel geäußert.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb