DFB-Sportgericht
61.600 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 61.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 19. März 2023 zündeten Hannoveraner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände und drei Raketen. In der 8. Minute schossen sie sieben weitere Raketen ab und warfen eine Bengalische Fackel auf den Rasen, woraufhin die Partie für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. Im weiteren Spielverlauf und nach Abpfiff folgten insgesamt acht Raketen, zwei Bengalische Feuer und ein Böller.
Darüber hinaus setzten Hannoveraner Anhänger nach Spielende gezielt Choreo-Material in Brand. Dann rissen sie eine hohe zweistellige Zahl an Sitzschalen aus der Verankerung und warfen diese in den Brandherd und auf das Spielfeld.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
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150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
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Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
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