DFB-Sportgericht

600 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

22.03.2024
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der 75. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 16. Dezember 2023 zündete ein Düsseldorfer Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb