57.600 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Hertha BSC am 31. Januar 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer insgesamt 71 Bengalische Feuer und einen Blinker. Darüber hinaus entfachten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 19. Mai 2024 vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Hertha BSC am 31. Januar 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer insgesamt 71 Bengalische Feuer und einen Blinker. Darüber hinaus entfachten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 19. Mai 2024 vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.