DFB-Sportgericht
57.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 11. Februar 2024 zündeten Kölner Anhänger 17 Blinker, eine Bengalische Fackel und neun Rauchbomben. In der 80. Minute brannten sie weitere 20 Bengalische Fackeln ab.
Darüber hinaus warfen Kölner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 46. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Goldtaler und Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
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