52.440 Euro Geldstrafe für Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 52.440 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.480 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Relegationsrückspiels gegen den VfL Bochum am 27. Mai 2024 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mehr als 70 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Rauchtöpfe, Stroboskope und Raketen. Die Begegnung musste in der 4. Minute aufgrund der starken Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden.

Zudem warfen Düsseldorfer Anhänger in der 44. Minute mindestens drei Gegenstände in Richtung eines Bochumer Spielers. Darüber hinaus lief eine Person nach dem Ende des Elfmeterschießens aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich auf den Rasen und wurde anschließend von Ordnern abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 52.440 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.480 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Relegationsrückspiels gegen den VfL Bochum am 27. Mai 2024 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mehr als 70 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Rauchtöpfe, Stroboskope und Raketen. Die Begegnung musste in der 4. Minute aufgrund der starken Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden.

Zudem warfen Düsseldorfer Anhänger in der 44. Minute mindestens drei Gegenstände in Richtung eines Bochumer Spielers. Darüber hinaus lief eine Person nach dem Ende des Elfmeterschießens aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich auf den Rasen und wurde anschließend von Ordnern abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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