DFB-Sportgericht
51.700 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 51.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
In der ersten Hälfte des Relegationshinspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 2. Juni 2023 brannten Bielefelder Anhänger vier Bengalische Feuer ab, in der Halbzeitpause wurde ein Böller aus dem Gästeblock geworfen. Zudem schossen Bielefelder Zuschauer in der zweiten Hälfte weitere drei Raketen in Richtung des Spielfeldes ab und warfen erneut drei Böller. In der 62. Minute wurde ein weiterer Böller in Richtung des Heimtorhüters geworfen, das Spiel daraufhin für zwei Minuten unterbrochen. Auch in der 82. Minute wurde eine weitere Rakete abgeschossen und ein Böller geworfen, woraufhin Schiedsrichter Benjamin Brand die Begegnung für 20 Minuten unterbrach. In dieser Zeit warfen Bielefelder Anhänger mindestens drei Rauchtöpfe auf das Spielfeld. Nach der Partie flogen vier Bengalische Feuer und 13 Rauchtöpfe aus dem Bielefelder Block auf das Feld.
Darüber hinaus warfen Bielefelder Zuschauer in der 47. Minute des Relegationsrückspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 6. Juni 2023 zwei leere Getränkebecher in Richtung des Spielfeldes.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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