DFB-Sportgericht
46.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 46.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 8. Oktober 2023 warfen Kölner Zuschauer einen Becher, zwei Feuerzeuge und mehrere Münzen in den Innenraum. Einer der Schiedsrichter-Assistenten wurde dabei von einigen Münzen an Kopf und Rücken getroffen.
Zudem versuchte eine größere Anzahl von Kölner Anhängern vor Beginn des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 11. November 2023 den Einlassbereich zu stürmen. Die Polizei musste daraufhin den Ordnungsdienst unterstützen. Es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus warf ein Kölner Zuschauer in der 55. Minute einen Böller in den Innenraum.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.