43.750 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 20. Dezember 2023 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände. Die Begegnung musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung in der 2. Minute für etwa zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 20. Dezember 2023 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände. Die Begegnung musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung in der 2. Minute für etwa zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.