DFB-Sportgericht
4200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.
Vor und während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 16. September 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens fünf Bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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