40.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Nürnberger Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 18. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa vier Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Während der Zweitligapartie gegen den VfL Osnabrück am 3. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger erneut diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Das Spiel musste aufgrund dessen für fast drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Während der Zweitligapartie beim SV Wehen Wiesbaden am 9. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger abermals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, Flummis und Farbbeutel, auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für fast insgesamt acht Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 18. Februar 2024 zeigten Nürnberger Zuschauer zwölf Minuten lang ein mehrere Blöcke überspannendes Transparent. Im Anschluss, in der 13. Spielminute, überstiegen zahlreiche Anhänger des Heimvereins die Umzäunung und drangen in den Innenraum ein. Innerhalb von fünf Minuten sammelten sich bis zu 500 Personen hinter dem Tor auf gesamter Breite und entrollten ein Protestbanner. Daraufhin wurde das Spiel durch Schiedsrichter Michael Bacher unterbrochen und die Mannschaften wurden an den Spielfeldrand gebeten. Die Nürnberger Anhänger teilten mit, den Innenraum erst dann zu verlassen, wenn ein Vorstandsmitglied zum Gespräch kommen würde. Dies erfolgte und nach etwa 15 Minuten zogen sich sodann die im Innenraum befindlichen Nürnberger Anhänger in ihre Zuschauerblöcke zurück. Beim Übersteigen des Zaunes wurde eine Person verletzt, die durch Sanitäter versorgt werden musste. Dafür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.

Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Nürnberger Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 18. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa vier Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Während der Zweitligapartie gegen den VfL Osnabrück am 3. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger erneut diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Das Spiel musste aufgrund dessen für fast drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Während der Zweitligapartie beim SV Wehen Wiesbaden am 9. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger abermals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, Flummis und Farbbeutel, auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für fast insgesamt acht Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 18. Februar 2024 zeigten Nürnberger Zuschauer zwölf Minuten lang ein mehrere Blöcke überspannendes Transparent. Im Anschluss, in der 13. Spielminute, überstiegen zahlreiche Anhänger des Heimvereins die Umzäunung und drangen in den Innenraum ein. Innerhalb von fünf Minuten sammelten sich bis zu 500 Personen hinter dem Tor auf gesamter Breite und entrollten ein Protestbanner. Daraufhin wurde das Spiel durch Schiedsrichter Michael Bacher unterbrochen und die Mannschaften wurden an den Spielfeldrand gebeten. Die Nürnberger Anhänger teilten mit, den Innenraum erst dann zu verlassen, wenn ein Vorstandsmitglied zum Gespräch kommen würde. Dies erfolgte und nach etwa 15 Minuten zogen sich sodann die im Innenraum befindlichen Nürnberger Anhänger in ihre Zuschauerblöcke zurück. Beim Übersteigen des Zaunes wurde eine Person verletzt, die durch Sanitäter versorgt werden musste. Dafür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.

Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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