DFB-Sportgericht
4000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 10. Dezember 2023 brannten Dortmunder Zuschauer zwei pyrotechnische Gegenstände ab, wovon einer auf den Rasen geworfen wurde.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Strafen für Unterhachings Trainer Unterberger und Braunschweigs Köhler
Das DFB-Sportgericht hat Unterhachings Trainer Marc Unterberger im Einzelrichterverfahren mit einem Innenraumverbot für drei Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe belegt. Sven Köhler von Eintracht Braunschweig wird ebenfalls zur Kasse gebeten.
Ein Spiel Sperre für Ulms Brandt
Das Sportgericht des DFB hat Max Brandt vom SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Auch Giovanni Haag (Fortuna Düsseldorf) muss einmal aussetzen.
Ein Spiel Sperre und 20.000 Euro Geldstrafe für Bayerns Ulreich
Das DFB-Sportgericht hat Sven Ulreich vom Bundesligisten FC Bayern München wegen eines sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.