DFB-Sportgericht

37.700 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

27.06.2024
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 37.700 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 12.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 8. März 2024 brannte ein Düsseldorfer Anhänger eine Bengalische Fackel ab. Darüber hinaus entzündeten Düsseldorfer Zuschauer zu Beginn des Zweitligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 13. April 2024 zehn Rauchtöpfe, zudem wurde in der 12. Minute ein Becher in den Innenraum geworfen.

Im Rahmen des Relegationshinspiels beim VfL Bochum am 23. Mai 2024 entfachten Düsseldorfer Zuschauer außerdem 28 Bengalische Feuer, elf Rauchtöpfe, vier Blinker und drei Pyrofackeln. Nach Spielende wurden zudem zwei Raketen abgeschossen.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb