DFB-Sportgericht

37.200 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern

22.01.2024
Pyrotechnik beim Pokalspiel gegen Köln: Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 31. Oktober 2023 zündeten Kaiserslauterer Anhänger insgesamt 62 Bengalische Feuer und Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb