36.400 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 10. Februar 2024 warfen Paderborner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für neuneinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Paderborner Zuschauer während des Spiels insgesamt 44 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 10. Februar 2024 warfen Paderborner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für neuneinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Paderborner Zuschauer während des Spiels insgesamt 44 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.