DFB-Sportgericht

31.000 Euro Geldstrafe für FC Augsburg

19.04.2024
Fan-Proteste gegen Investoreneinstieg: Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 31.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Augsburger Zuschauer ab der 51. Spielminute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 17. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für mehr als zehn Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.

Während der Bundesligapartie beim VfL Bochum am 3. Februar 2024 warfen Augsburger Anhänger in der 20. Spielminute erneut diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen. Das Spiel musste aufgrund dessen für insgesamt drei Minuten unterbrochen werden. Außerdem zündeten Augsburger Fans in der 51. Spielminute eine Rauchbombe. Hierfür gab es eine Strafe von 11.000 Euro.

Der Verein hat den zwei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb