DFB-Sportgericht

30.000 Euro Geldstrafe für SC Freiburg

23.04.2024
Süßigkeiten und Co.: SC Freiburg wird nach Fanprotesten zur Kasse gebeten

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September beziehungsweise 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

In der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 17. Dezember 2023 warfen Freiburger Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Schokoladengoldmünzen, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden.

Während des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 18. Februar 2024 warfen Freiburger Zuschauer aus demselben Grund mehrfach diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten und zwei Modellflugzeuge, auf den Rasen. Das Spiel musste aufgrund dessen für insgesamt zehn Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb