3000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 75. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 31. März 2024 betrat ein Augsburger Zuschauer unerlaubt den Innenraum und wurde vom Ordnungsdienst abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 75. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 31. März 2024 betrat ein Augsburger Zuschauer unerlaubt den Innenraum und wurde vom Ordnungsdienst abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.