3000 Euro Geldstrafe für 1. FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

In der 33. Spielminute des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 16. März 2024 lief eine Person aus dem Mainzer Zuschauerbereich auf den Rasen. Der "Flitzer" konnte nach kurzer Zeit gestellt und aus dem Innenraum geführt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

In der 33. Spielminute des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 16. März 2024 lief eine Person aus dem Mainzer Zuschauerbereich auf den Rasen. Der "Flitzer" konnte nach kurzer Zeit gestellt und aus dem Innenraum geführt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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