300 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 87. Spielminute der Drittligapartie beim VfB Lübeck am 18. Mai 2024 warf ein Essener Zuschauer einen Becher in Richtung des Tores, in dem sich der Lübecker Torhüter befand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 87. Spielminute der Drittligapartie beim VfB Lübeck am 18. Mai 2024 warf ein Essener Zuschauer einen Becher in Richtung des Tores, in dem sich der Lübecker Torhüter befand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.