DFB-Sportgericht
300 Euro Geldstrafe für FC Erzgebirge Aue
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
In der 7. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden warf ein Auer Zuschauer einen leerer Becher auf den Rasen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB
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